AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR DIE VERMITTLUNG VON REISELEISTUNGEN


der Firma Online Reisebüro GO ON A TRIP

im Folgenden als „GOAT“ bezeichnet.


1. VERTRAGSGEGENSTAND


Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer der Internetseite www.go-on-a-trip.de und dem Online Reisebüro GO ON A TRIP, Kleine Wilhelmstraße 12, 65189 Wiesbaden, Inhaber Daniel Barth.


GOAT bietet auf der Grundlage dieser AGB Reiseleistungen wie z.B. Beförderungsleistungen (z.B. Flügen, Bahn- und/oder Fernbusfahrten) sowie sonstiger touristischer Leistungen (z.B. Unterkunftsaufenthalten) ausschließlich zur Vermittlung als Reisevermittler, als Vermittler verbundener Reiseleistungen oder Vermittler von Einzelreiseleistungen an. Die Reiseleistungen werden von den Veranstaltern und einzelnen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der vertraglich vereinbarten Erbringung der jeweiligen Reiseleistung kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reisenden (Kunde von GOAT) und dem jeweiligen Veranstalter bzw. Leistungsträger zustande. 


Für die Erbringung von Reiseleistungen ist der Inhalt der mit den Veranstaltern bzw. Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich deren zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. GOAT ist an der vertraglich zugesicherten Erbringung der vermittelten Reiseleistungen nicht beteiligt. 


2. VERTRAGSSCHLUSS / BUCHUNG / REISEINFORMATION 


GOAT bietet im Internet eine Plattform, auf der Kunden mittels Fragebogen bestimmte einschränkende Anforderungen für Beförderungen und Unterkünfte treffen können. Zum Beispiel können Kunden eine Stadt, Unterkunftskategorien, Verpflegung, Extras, Begörderung, Ab- und Ankunftflughäfen bzw. -städte, Budget, Zeitraum zur Ab- und Rückreise und Zusatzwünsche angeben. Sobald der Kunde die Anforderungen ausgewählt und in Gesamtheit mittels der Schaltfläche „Angebot unverbindlich anfordern“ an GOAT übermittelt hat, wird GOAT damit beauftragt, jeweils ein Angebot je Reiseleistung (z.B. Unterkunft, Flug), dass die Kriterien erfüllt, zusammenzustellen. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten gespeichert werden, sodass GOAT ihm per E-Mail ein unverbindliches Angebot unterbreiten kann. 


GOAT weist darauf hin, dass GOAT selber keine Reiseleistungen erbringen wird. Weder ist GOAT Anbieter von Flug-, Bahn- oder Fernbusreisen, noch vermietet GOAT Unterkünfte. GOAT bietet auch keinen Abschluss von Reiseverträgen an. Vielmehr ist GOAT eine Online-Plattform, die Verträge zwischen Nutzern der Plattform und zwei Anbietern von Leistungen (bspw. booking.com für die Unterkunft und kiwi.com bzw. den jeweiligen Leistungserbringer für die Beförderung) vermittelt. Dazu wird zwischen GOAT und dem Kunden ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Die Verträge über die Beförderung und die Unterkunft werden unmittelbar zwischen dem Nutzer der Plattform und den jeweiligen Anbietern geschlossen. Auf die vorliegende vertragliche Beziehung zwischen dem Kunden und GOAT finden die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Reisevertrag (§§ 651a ff. BGB) keine Anwendung, da eine Vermittlung von Verträgen zwischen dem Kunden und den jeweiligen Anbietern erfolgt.


GOAT wird anhand der vom Kunden zusammengestellten Anforderungen innerhalb von maximal 2 Werktagen passende Leistungsbestandteile (Beförderung und/oder Unterkunft) bei ausgewählten Leistungserbringern anfragen und dem Kunden übersenden. Im Regelfall erfolgt der Versand innerhalb 24 Stunden. Das Angebot enthält folgende Informationen: Preise der jeweiligen Leistungen, Abflugs- bzw. Abfahrtsort, Abflugs- bzw. Abfahrtszeit, Beförderungsdauer, die Beförderungsgesellschaft, Gepäckregelung, Unterkunftsart, Bewertung der Unterkunft bei booking.com und die Stornierungsbedingungen von Beförderung und Unterkunft. Das Angebot enthält immer nur exakt eine Variante je Leistungsbestandteil. Der Kunde trifft entweder anhand der übersandten Informationen eine Entscheidung oder er kann um Übersendung eines neuen Angebots bitten. Die Entscheidung ist ab Erhalt des Angebots 48h lang möglich. 


Mit der Auswahl des Buttons „Zur Buchung“ gelangt der Kunde auf eine Buchungsseite, auf der die wesentlichen Inhalte der jeweiligen Leistungsbestandteile nochmals zusammengefasst werden. Dazu gehören: Gesamtpreis, Abflug- bzw. Abfahrtsort, Abflug bzw. Abfahrtszeit, Beförderungsdauer, die Beförderungsgesellschaft, Gepäckregelung, Unterkunftsart, Bewertung der Unterkunft bei booking.com, Stornierungsbedingungen von Beförderung und Unterkunft. Weitere Informationen können per email an support@go-on-a-trip.de angefragt werden. Sofern der Kunde die Zusatzinformationen nicht abruft, erfolgt dies auf sein eigenes Risiko.


Nach Annahme der AGB von GOAT (im Bezug auf die Vermittlung) und von den jeweiligen Anbietern (im Hinblick auf die Unterkunft, den Flug, den Zug und / oder Fernbus) werden die Buchungsanfragen für die einzelnen Reiseleistungen zunächst an GOAT übermittelt. Das Absenden der Buchungsanfrage mit Klicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig buchen“ stellt das für den Kunden verbindliche Angebot zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrags dar. GOAT kann dieses Angebot innerhalb von 72h entweder ausdrücklich (z.B. durch Versenden einer E-Mail) oder konkludent durch Weiterleitung der Buchungsanfragen des Kunden an die jeweiligen Anbieter annehmen. 


Die Beauftragung von GOAT mit der Besorgung von Verträgen stellt zugleich verbindliche Buchungsanfragen des Kunden an die jeweiligen Anbieter dar, an die der Kunde 72 Stunden gebunden ist. GOAT wird nach Erhalt der Anfrage prüfen, ob die angebotene Beförderung und die Unterkunft noch zum angegebenen Preis verfügbar sind. Falls dies der Fall ist, wird GOAT die Buchungsanfrage des Kunden für die Unterkunft und für die Beförderung weiterleiten. GOAT weist darauf hin, dass es die Buchungsanfragen von Unterkunft und Beförderung jeweils Namens und im Auftrag des Kunden übersenden wird. Der Kunde beauftragt GOAT mit dem Absenden der Buchungsanfrage, die Buchungsanfragen an die jeweiligen Anbieter zu übersenden. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und den jeweiligen Anbietern kommt erst zustande, wenn dem Kunden eine Buchungsbestätigung übersendet wurde. Falls Flug oder Beförderung nicht mehr oder nicht mehr zum angebotenen Preis verfügbar sind, wird GOAT den Kunden darüber informieren, dass das Angebot nicht mehr verfügbar ist und ggf. ein Alternativangebot unterbreiten. Dieses muss erneut gemäß dem oben genannten Verfahren vom Kunden ausgewählt (Buchungsanfrage) und von GOAT angenommen werden. 


Im Anschluss wird GOAT dem Kunden per E-Mail die Details zu Beförderung und Unterkunft mitteilen. Diese E-Mail enthält das elektronische Ticket für den/die Beförderungen/n und die Buchungsbestätigung für die Unterkunft mit allen wichtigen Reiseinformationen. Der Kunde ist verpflichtet, die beiden Dokumente auszudrucken und während der Reise bei sich zu führen. 


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen gemeinsam mit den Buchungsdetails zum entsprechenden Angebot sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter die vertragliche Grundlage zwischen dem Kunden und GOAT für alle Buchungen über die Internetseite www.go-on-a-trip.de dar. 


Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GOAT und den jeweiligen Anbietern zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit im Internet eingesehen, ausgedruckt oder gespeichert werden. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Fremd-AGB werden nicht Gegenstand des Vertrages. 


Das Angebot zur Besorgung von Verträgen mit den jeweiligen Anbietern richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. GOAT behält sich vor, Anfragen von Unternehmen abzulehnen. Sofern der Kunde für mehrere Personen bucht, haftet er für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen. 


GOAT möchte verhindern, dass es beim Erhalt der Bestätigungen zu Problemen kommt. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach der Buchung die Bestätigungen oder eine Information, dass die Buchung nicht bestätigt werden konnte, per E-Mail erhält, verpflichtet sich der Kunde, GOAT über diesen Umstand in Kenntnis zu setzen, um sicherzustellen, dass die Übertragung ordnungsgemäß erfolgt ist. 


GOAT behält sich vor, Anfragen zur Abgabe eines Angebots und Buchungsanfragen nicht anzunehmen bzw. abzulehnen. In diesem Fall kommt kein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Kunden und GOAT zustande.

 

3. Haftung von GOAT


Die Vertragspflicht von GOAT ist auf die ordnungsgemäße Besorgung der vom Kunden gewünschten (Reise‐) Leistungen beschränkt. Angaben über die Beförderung und die Unterkunft beruhen auf den Informationen der Veranstalter bzw. Leistungsträger. GOAT gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Kunden von diesen zur Verfügung gestellten Informationen. 


GOAT übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Leistungserfolg der von den Vertragspartnern zu erbringenden (Reise‐) Leistungen. 


Die Haftung von GOAT beschränkt sich bei Sach- und Vermögensschaden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, GOAT hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern von GOAT, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von GOAT. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von GOAT oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch GOAT, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen. 


Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 


4. UNTERKUNFT


Der Vertrag über die Unterkunftsbuchung wird von GOAT zwischen dem Kunden und booking.com vermittelt. Sofern der Kunde durch die Buchungsanfrage GOAT beauftragt, einen entsprechenden Vertrag zu vermitteln, wird GOAT die Buchungsanfrage an booking.com weiterleiten. 


Die Check-In sowie Check-Out Zeiten sind dem Angebot sowie der Hotelreservierungsbestätigung von booking.com zu entnehmen. GOAT weist darauf hin, dass eine Nichteinhaltung der Zeiten zu Zusatzkosten und Komplikationen führen kann. 


Zimmer in Hotels sind im Regelfall immer Nichtraucherzimmer. GOAT weist darauf hin, dass die Hotels teilweise erhebliche Reinigungspauschalen in Rechnung stellen, wenn unberechtigter Weise in einem Nichtraucherzimmer geraucht wird. 


GOAT wird das Unterkunftszimmer im Auftrag des Kunden wenn möglich vorab bezahlen. GOAT weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass die meisten Unterkünfte als Garantie für mögliche Extras (wie Konsum aus der Minibar) eine Kreditkarte verlangen. Sofern der Kunde über keine gültige Kreditkarte mit ausreichender Deckungssumme (mindestens 200 Euro pro Übernachtungstag) verfügt, ist er verpflichtet, vor der Auswahl des Angebots und damit verbindlichen Buchungsanfrage mit GOAT Kontakt aufzunehmen und eine Bestätigung einzuholen, dass im Bezug auf die zu vermittelnde Buchung keine Kreditkarte benötigt wird.


Soweit es im Bezug auf die Unterkunft zu Problemen kommt, wird der Kunde sich direkt an die Unterkunft wenden, da diese unmittelbar Abhilfe schaffen kann. Als besondere Serviceleistung bietet GOAT an, bei Problemen vermittelnd tätig zu werden. Anfragen können jederzeit über E-Mail an support@go-on-a-trip.de erfolgen. Sofern GOAT tätig wird, geschieht dies im Auftrag des Kunden. Erteilt GOAT Hinweise, wie beispielsweise, dass eine Reklamation bei der Sachlage wenig Aussichten auf Erfolg hat, stellt dies nur eine Einschätzung aufgrund von Erfahrungen und keine Handlungsempfehlung dar. GOAT behält sich insbesondere bei offenkundig unbegründeten Forderungen vor, diese Serviceleistung nicht zu erbringen und den Kunden direkt an seinen Vertragspartner zu verweisen. 


Der Transfer zu der Unterkunft ist nicht im Preis enthalten und muss vom Kunden selbst organisiert werden. Hinweise wie der Kunde vom Flughafen in die Innenstadt kommen kann, werden auf der Homepage und im Angebot angeführt. Diese Informationen werden ohne Gewähr bereitgestellt und dienen nur der Orientierung. 


Lokal zu entrichtende Steuern sind ggfs. nicht im Preis enthalten. 


Die Verpflegungsvariante (ohne Verpflegung, Frühstück) wird vom Kunden im Fragebogen angegeben und ist auf dem Angebot, sowie in der Unterkunftsbuchungsbestätigung vermerkt.

GOAT wird bei Hotels mit Rezeption eine Ankunftszeit zwischen 60 – 180 Minuten nach der vorgesehenen Landung bzw. die frühestmögliche Check-In Zeit mitteilen. Der Kunde sollte sich insbesondere bei sehr frühen oder späten Ankünften innerhalb dieses Zeitfensters im Hotel einfinden, da bei kleineren Hotels der Empfang eventuell nicht rund um die Uhr besetzt ist. 


Bei Unterkünften ohne Rezeption wird eine Ankunftszeit zwischen 90 - 180 Minuten nach vorgesehener Landung bzw. die frühestmögliche Check-In Zeit mitgeteilt, woran sich der Kunde halten sollte, um einen reibungslosen Check-In zu gewährleisten. Alternativ kann der Kunde die Unterkunft auch direkt telefonisch kontaktieren und alternative Absprachen treffen. GOAT behält sich vor, die Telefonnummer des Kunden an die Unterkunft weiterzuleiten, sollte es zu kurzfristigen Problemen beim Check-In kommen.


5. Beförderung


Die Buchung der Beförderung erfolgt über den jeweiligen Anbieter. Sofern der Kunde durch die Buchungsanfrage GOAT beauftragt, einen entsprechenden Vertrag zu vermitteln, wird GOAT die Buchungsanfrage an den jeweiligen Anbieter weiterleiten. Die im Angebot angegebenen Kernparameter (Abflug- bzw. Abfahrtsort, Abflug- bzw. Abfahrtszeit, Gepäckanforderungen) sind dabei verbindlich. Sofern es kurzfristig zu Problemen mit der Beförderung kommt, ist GOAT berechtigt, im Auftrag des Kunden eine erneute Buchungsanfrage an kiwi.com zu übersenden und die Buchung einer vergleichbaren Begörderung zu vermitteln. Letzteres gilt nur, sofern sich der Preis für den Kunden nicht erhöht.


Gemäß Art. 11 der EU Verordnung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist GOAT verpflichtet, Kunden darüber zu informieren, wer die ausführende Fluggesellschaft der vermittelten Buchung ist. 


Sofern einem Kunden von der Fluggesellschaft die Beförderung verweigert wird, ein Flug annulliert wird oder es zu einer großen Verspätung kommt, sind die möglichen Ansprüche gemäß EU Verordnung 261/2004 unmittelbar gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. 


Der Kunde sollte spätestens 2 Stunden vor Abflug am Check-In sein. Bei Zug und Fernbus sollte sich der Kunde spätestens 15 Minuten vorher am jeweiligen Abfahrtsort bzw. Gleis einfinden. GOAT weist darauf hin, dass für den Fall, dass der Kunde verspätet am Check-In oder Abfahrtsort erscheint, die Beförderung verweigert werden kann. Darüber hinaus weist GOAT darauf hin, dass die Flug- bzw. Zug/Fernbusstrecken in der gebuchten Reihenfolge geflogen/gefahren werden müssen. 


Die Buchung erfolgt, sofern nichts anderes angegeben wird, immer in der Economy Class beim Flug bzw. der 2. Klasse beim Zug.


Soweit möglich, wird die Reservierung von nebeneinander liegenden Sitzplätzen bei mehr als einem Reisenden von GOAT ausgewählt. 


Soweit möglich, wird der Kunde als Serviceleistung automatisch eingecheckt und erhält per E-Mail 20 Stunden vor Abflug seine Boardkarten zugestellt und entsprechend bis 20 Stunden vor Rückflug per E-Mail die Bordkarten für den Rückflug. Die Boardkarten für den Zug und den Fernbus werden in der Regel sofort ausgestellt und zusammen mit der Buchungsbestätigung an den Kunden übermittelt. Dazu ist erforderlich, dass der Kunde bestimmte Daten seines Personalausweises oder Reisepasses an GOAT übersendet und GOAT diese an die jeweiligen Anbieter weiterleitet. 


Soweit die ausführende Fluggesellschaft, die dem Kunden im Rahmen der Buchung bekannt gegeben wurde, wechselt, wird GOAT den Kunden unverzüglich informieren. 


Ab Bekanntgabe der Flug-, Zug bzw. Fernbusnummer ist der Kunde selbst verpflichtet, auf mögliche Verspätungen zu achten. 


6. WIDERRUFSRECHT UND RÜCKTRITTSRECHT


Bei dem Vertrag zwischen GOAT und dem Kunden handelt es sich einen Geschäftsbesorgungsvertrag, für den kein gesetzliches Widerrufsrecht und kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. 


Welche Ansprüche dem Kunden gegenüber seinen Vertragspartnern zustehen, richtet sich nach den jeweiligen Verträgen. 


7. BESONDERE BESTIMMUNGEN 


GOAT geht bei der Vermittlung der Verträge davon aus, dass der Kunde (und alle Teilnehmer bei Buchungsanfragen für mehrere Personen) zumindest folgende, für eine Einreise potentiell wichtigen Voraussetzungen erfüllen: Deutsche Staatsbürgerschaft, Besitz eines deutschen Personalausweises mit einer Gültigkeit von mehr als 6 Monaten zum Zeitpunkt der Einreise. 


GOAT hat keine Aufklärung‐ oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte (Ein‐ und Aus‐) Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände. 


8. ZAHLUNGEN 


Die Preise für die Leistungen der jeweiligen Anbieter sowie alle bekannten Steuern und Gebühren werden dem Kunden ausgewiesen. Unabhängig vom Land des Reiseziels wird der Preis in Euro ausgewiesen. Weitere Kosten wie beispielsweise lokale Steuern, Parkkosten, lokal zu bezahlende Abfluggebühren, Service Pauschalen und Entgelte für lokal gebuchte Zusatzleistungen sind nicht in den Preisen enthalten und müssen vom Kunden vor Ort (ggf. in Landeswährung) beglichen werden. 


GOAT kann für die Vermittlung des Hauptvertrages und die damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen ein Serviceentgelt erheben. Dessen Höhe ist variabel und abhängig von der gebuchten Reiseleistung. Das Serviceentgelt wird bei Stornierung des Hauptvertrages nicht erstattet, es sei denn die Stornierung beruht auf einem Verschulden von GOAT und/oder ihren Erfüllungsgehilfen.


Der Kunde wird die Preise der Reiseleistungen in einem Betrag an GOAT bezahlen. GOAT wird das jeweilige Vertragsentgelt im Rahmen der Vermittlung unverzüglich an die Anbieter zahlen. Bei den Unternehmen bucht GOAT Tarife die eine vollständige Vorauszahlung verlangen. 


Die Zahlung kann entweder per Kreditkarte im Rahmen der Buchungsanfrage erfolgen, oder im Anschluss daran per (Online)Überweisung. Die Zahlungsweise ist für den Kunden kostenfrei. Sofern die Zahlung nicht erfolgt, behält sich GOAT vor, die Buchungsanfragen nicht weiterzuleiten. 


Sofern sich die Preise der Reiseleistungen zwischen Angebot/Buchungsanfrage des Kunden und Prüfung der Verfügbarkeit durch GOAT verändert haben oder die Buchungsanfragen von den Anbietern aus anderen Gründen nicht bestätigt wird, wird GOAT innerhalb von maximal 24 Stunden die Rückbuchung einleiten. 


Sofern eine zuvor bestätigte Zahlung rückgebucht wird oder die Anbieter vor Zahlungseingang die Buchung bestätigt und gleichwohl keine Zahlung des Kunden erfolgt, ist GOAT nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Nacherfüllung, berechtigt vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten oder die Buchungen bei den Anbietern stornieren zu lassen. GOAT ist berechtigt, die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen, es sei denn der Kunde weist nach, dass GOAT kein oder ein geringerer Aufwand und / oder Schaden entstanden ist. Wird bei Verzug des Kunden die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt zur Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift erforderlich, so hat der Kunde innerhalb der gesetzlichen Grenzen auch die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. GOAT behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.


Sofern die Vertragspartner des Kunden Rückzahlungen des zuvor von GOAT gezahlten Entgelts vornehmen (z.B. weil sich Preise reduziert haben), wird GOAT diese Beträge an den Kunden überweisen. GOAT kann dazu den Kunden auffordern, eine Kontoverbindung (Girokonto) in Deutschland zu nennen, auf den der Betrag überwiesen wird. 


Sofern der Vertragspartner des Kunden eine Nachzahlung geltend macht, wird GOAT dem Kunden die Aufforderung übersenden. 


9. Umbuchung und Rücktritt


Die Zahlung von Storno‐, Bearbeitungs‐ oder Umbuchungsentgelten erfolgt gemäß den AGB der jeweiligen Vertragspartner. Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt GOAT dem Reisenden daher den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.


10. PREIS- UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN


Auf Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen der vermittelten Reiseleistung hat GOAT keinen Einfluss. Ist eine solche wirksam zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbart worden, kann GOAT den Differenzbetrag vom Kunden einfordern.


Soweit GOAT als Vermittler von Luftbeförderungen tätig wird, stellt GOAT klar, dass es den Fluggesellschaften aufgrund international gültiger luftfahrtrechtlicher Bestimmungen vorbehalten bleibt, im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen Änderungen der vereinbarten Leistungen vorzunehmen. Diese Änderungen fallen nicht in den Verantwortungsbereich von GOAT.


11. OBLIEGENHEITSPLFICHTEN DES REISENDEN


GOAT weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.


Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Anbieter führen.


Mängel der Vermittlungsleistung von GOAT hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und GOAT – soweit möglich – Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.


12. VISA, BESCHEINIGUNGEN


Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten ist der Kunde selbst verantwortlich.


13. DATENERHEBUNG, -VERARBEITUNG, -NUTZUNG 


Für GOAT ist es selbstverständlich, dass personenbezogene Daten vertraulich behandelt werden und dabei alle einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzrechts berücksichtigt werden. Im Folgenden wird erläutert, welche Daten im Rahmen der Buchung verarbeitet werden. Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen willigt der Kunde in die Speicherung und Nutzung der Daten in dem im Folgenden dargelegten Umfang ein. 


Alle im Rahmen der Buchung eingegebenen persönlichen Informationen werden mindestens mit einer 128-bit SSL Verschlüsselungsmethode übermittelt. 


Im Rahmen der Anfrage zur Übersendung eines Angebots werden folgende Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Postleitzahl, Angaben zum Ziel und gewünschten Unterkunft, Angaben zu Abflugorten, Reisezeitraum, Personenanzahl und zusätzlich bei Anfrage angegebene Daten. Diese Daten werden von GOAT nur insoweit an Dritte weitergeben, als dies zur Preisanfrage bzw. Vermittlung eines Vertrages notwendig ist. 


Zur Missbrauchsverhinderung wird darüber hinaus die IP-Adresse gespeichert. Sofern der Kunde nach Übersendung eines Angebots GOAT mit der Vermittlung eines Vertrages beauftragt, werden folgende weitere Informationen gespeichert: Anrede, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Ausweis- oder Reisepassnummer, Ablaufdatum von Ausweis oder Reisepass, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, zusätzliche vom Kunden angegebene Informationen. Diese Daten werden insbesondere dazu genutzt, die Verträge wunschgemäß zu vermitteln. Dazu werden die Daten an die jeweiligen Vertragspartner weitergegeben und von diesen gemäß deren AGB, die der Kunde im Rahmen der Buchungsanfrage ebenfalls annimmt, weiterverarbeitet und gespeichert. Darüber hinaus werden die Daten an die Unterkunft und die Beförderungsgesellschaft übermittelt. Zusätzlich kann GOAT der Unterkunft Details über eine ebenfalls gebuchte Beförderung mitteilen (Flugnummer bzw. Zugnummer, Transportunternehmen, Ankunftszeit am Flughafen / Bahnhof, und grob geschätzte Ankunftszeit an der Unterkunft), damit die Unterkunft über die ungefähre Ankunftszeit informiert ist. 


Soweit der Kunde für die Zahlung den Dienst von Swipe Payments Europe nutzt, gelten für den jeweiligen Zahlungsvorgang die Datenschutzbestimmungen des Zahlungsdienstleisters. Swipe Payments Europe wird dabei als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers tätig.


Die E-Mail Adresse des Kunden ist für den Buchungsvorgang von großer Bedeutung, da die gesamte Korrespondenz papierlos abwickelt wird. 


Sofern die Buchung bestätigt wird, erhält der Kunde nach Absendung der Buchung eine Bestätigungsmail inklusive der Reisedokumente per E-Mail übersandt. 


Sollten im Rahmen der Bearbeitung der Buchung Rückfragen auftreten, wird der Kunde zunächst per E-Mail angeschrieben und nur in dringenden Fällen per Telefon kontaktiert. 

Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes per E-Mail an GOAT unter support@go-on-a-trip.de wenden.


14. URHEBERRECHT


Alle auf diesem Internet-Angebot verwendeten Texte und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Veröffentlichung sind nur mit Genehmigung erlaubt. 


15. WIRKSAMKEIT BEI TEILNICHTIGKEIT 


Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht übereinstimmen oder mit zukünftigen gesetzlichen Bestimmungen in Nichtübereinstimmung geraten, so sind diese durch rechtlich einwandfreie Bestimmungen, die dem beabsichtigten Zweck entsprechen, zu ersetzen. Die AGB als Ganzes werden dadurch nicht berührt. 


Für den zwischen GOAT und dem Kunden abgeschlossenen Vermittlungsvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern mit ständigem Aufenthalt außerhalb Deutschlands findet das deutsche Recht jedoch keine Anwendung, soweit das nationale Recht des Verbrauchers Regelungen enthält, von denen zu Lasten des Verbrauchers nicht durch Vertrag abgewichen werden kann. 


Wir weisen darauf hin, dass unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (OS- Plattform) zur Verfügung gestellt wird. Unsere E-Mailadresse lautet: support@go-on-a-trip.de Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gleichwohl sind wir grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, werden die finale Entscheidung aber im Einzelfall treffen. 


Als Gerichtsstand gilt der Firmensitz von GOAT als vereinbart. 


Stand: 05/07/2020


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